Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge bei privaten Krankenversicherungen nicht am Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern am individuellen Risiko des Versicherten festgemacht.
In die Beitragsberechnung spielen dabei vier verschiedene Aspekte hinein: Die individuell gewählten Absicherungskomponenten, also die Leistung, der Gesundheitszustand, das Alter des Versicherten und eine so genannte Altersrückstellungskomponente.
In Puncto „Leistungen“ stellen sich die privaten Krankenversicherungen ganz auf die Wünsche ihrer Versicherungsnehmer ein. Alles Mögliche kann abgesichert werden, von der Chefarztbehandlung im Krankenhaus, über die Unterbringung in Einbettzimmer bis hin zu Krankentage- und Pflegegeldern.
Je mehr der Versicherungsnehmer absichern möchte, desto mehr muss er auch bezahlen. Die leistungsschwächsten Tarife in der privaten Krankenversicherung entsprechen dabei in der Regel ziemlich genau der Absicherung in der GKV.
Da es sich bei privaten Krankenversicherungen um rein privatwirtschaftliche Unternehmen handelt haben diese auch keine Zwang einen Patienten aufzunehmen. Im Gegenteil: Bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung muss der Versicherungsnehmer in spé genaue Angaben über seine gesundheitliche Situation machen. Hierbei zählen neben der aktuellen Situation, eventueller Vorerkrankungen und dem Verhältnis von Körpergröße zu Körpergewicht auch evtl. schon gestellte Diagnosen ohne bisher erfolgte Behandlung mit hinein.
Die sogenannte Altersrückstellung wird aus einem Teil des Beitrages junger Versicherter gebildet und kommt diesen in dem Moment zu gute wo diese ins Rentenalter kommen. Der Hintergrund dabei ist folgender: Ältere Menschen haben ungleich mehr Erkrankungen als jüngere Versicherte, die Beiträge einer PKV steigen aber in der Regel nicht (es sei denn der gesamte Tarif muss angepasst werden). Um diese Tatsache zu refinanzieren zahlen junge Menschen etwas mehr Beitrag, der Überschuss wird verzinslich angesammelt und kommt im Alter dem Beitrag zu gute.