Das die staatlichen Sicherungssysteme schwächeln wissen wir nicht erst seit gestern und dennoch hat es beachtlich lange gedauert bis die Bundesregierung sich zu konkreten und tiefgreifenden Maßnahmen hat hinreißen lassen. Ein gutes Beispiel ist die Gesundheitsreform 2007.
Schon seit vielen Jahren ist bekannt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht wirtschaftlich arbeiten; die Verwaltungsapparate sind zu groß bzw. zu teuer; das Management versteht es offenbar nicht, die Gelder der Versicherten zielgerichtet einzusetzen. Jahrelang passierte nichts, die Beiträge stiegen stetig weiter, die Leistungen wurden gesenkt und die Zuzahlungen erhöht.
Dann kam das Jahr 2006 und die Politik begann zu handeln. Das Ergebnis ist die Gesundheitsreform 2007 deren Ergebnisse wir im Folgenden kurz für sie zusammenfassen wollen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen in den kommenden Jahren mehr und mehr für den Wettbewerb geöffnet werden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass z.B. der Beitragssatz ab 01.01.2009 bundeseinheitlich festgelegt sein wird. Auch werden die Krankenversicherungen nicht mehr selber die Gelder der Versicherten verwalten sondern diese Aufgabe wird von einem so genannten Gesundheitsfonds übernommen von dem die Krankenkassen dann jeweils ihren Anteil erhalten. Neu ist auch, dass Krankenkassen nun ohne Staatsvertrag miteinander fusionieren dürfen.
Die privaten Krankenversicherungen sind durch die Gesundheitsreform gezwungen, ab dem 01.01.2009 einen so genannten „Basistarife“ anzubieten. Aufgabe dieses Tarifes ist es, quasi eine Art Auffangbecken für all diejenigen zu sein, die nicht in hochwertigen Tarifen versichert werden können.
Der Basistarif muss bezahlbare Preise aufweisen und die Leistungen müssen mit denen der gesetzlichen Krankenkasse in etwa gleich sein. Beitragszuschläge darf es hier nicht geben.
Des weiteren sind die privaten Krankenversicherungen gezwungen Altersrückstellungen zu übertragen wenn ein Mietglied in eine andere Kasse wechselt.